Hintergrund Die Corona-Pandemie stellt Krankenhäuser vor enorme finanzielle Herausforderungen. Am Beispiel einer Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie soll die Leistungsentwicklung in der stationären Versorgung der ersten 5 Wochen nach Beginn der gesetzgeberisch angeordneten Leistungsreduktion im Vorjahresvergleich sowie eine Bewertung der gesetzgeberisch festgelegten Kompensationsmaßnahmen bewertet werden. Methodik Anhand der Leistungszahlen wird ein Vergleich des Zeitraumes 16.03. bis 17.04.2019 und demselben Zeitraum 2020 durchgeführt. Veränderungen von Fallzahl, Casemix, Casemix-Index und Daymix-Index sowie den Belegungstagen werden erfasst. Auf diese Veränderungen werden die monetären Maßnahmen aus dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz angewendet und deren Auskömmlichkeit bewertet. Ergebnisse Im Vergleich zum Vorjahr kommt es im Beobachtungszeitraum zu einem Rückgang der stationären Aufnahmen von 307 Patienten. Demzufolge waren ein Rückgang des Casemix um 595 Punkte und der Belegungstage um 2320 Tage zu verzeichnen. Es ergibt sich ein Erlösrückgang von ca. 1,9 Mio. EUR. Die Leerbettenpauschale stellt die monetär größte Kompensation der Erlösausfälle dar. Sie beläuft sich auf ca. 1,3 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung weiterer Unterstützung und einer Bereinigung um variable Kosten bleibt ein Fehlbetrag von 382.069 € in Bezug auf die stationären Leistungen für 5 Wochen. Diskussion Die Maßnahmen des Gesetzgebers stellen eine wichtige Stütze zur wirtschaftlichen Absicherung deutscher Krankenhäuser dar. Die fehlende Differenzierung der Maßnahmen nach Fachrichtung führt für Orthopädie und Unfallchirurgie zu einer nur unzureichenden Kompensation.
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