Die COVID-19-Pandemie hat Anpassungen des Meldesystems gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderlich gemacht. Da COVID-19 bis dahin unbekannt war, gab es noch keine spezifische Meldepflicht für diese Infektionskrankheit. Sie fiel jedoch unter die Meldepflicht für bedrohliche übertragbare Krankheiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG. Sobald absehbar war, dass es sich nicht nur um Einzelfälle handeln würde, wurde die Meldepflicht zunächst per Verordnung angepasst und später in das IfSG aufgenommen. In diesem Beitrag werden die Anpassungen des Meldesystems beschrieben, die im Rahmen der COVID-19-Pandemie im Verlauf des Jahres 2020 erfolgten. Neben der Einführung der Meldepflicht für COVID-19 wurden auch die Meldeinhalte erweitert, um Informationen, die speziell für COVID-19 relevant sind, erfassen zu können. Um den Arbeitsaufwand in Laboren und im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beim Absetzen bzw. Verarbeiten der Meldungen zu reduzieren, wurde ein elektronisches Verfahren für Labormeldungen von SARS-CoV-2-Nachweisen eingeführt. Dies geschah im Rahmen der Entwicklung des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS). Zudem wurden umfangreiche Anpassungen in der Software für das Fall- und Kontaktpersonenmanagement vorgenommen. Die an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelten Meldedaten bilden eine wichtige Grundlage für die Bewertung der epidemiologischen Situation und werden während der COVID-19-Pandemie tagesaktuell über diverse Wege zur Verfügung gestellt. Damit diese Daten immer zeitnah und in guter Qualität vorliegen, sollte die IT-Infrastruktur im ÖGD noch weiter modernisiert werden. Insbesondere sollte DEMIS wie geplant weiter ausgebaut werden.
【저자키워드】 COVID-19, Infectious diseases, Surveillance, public health surveillance, Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD), Infektionsschutzgesetz, Meldepflicht, Digitalisierung, Digitalization, Notification system, 【초록키워드】 situation, Robert,